Begleitender Dienst
Der Begleitende Dienst
In Übereinstimmung mit der Werkstättenverordnung verfügt unsere Werkstatt über Begleitende Dienste - Fachkräfte, welche die Betreuung und Förderung der behinderten Mitarbeiter in allen pädagogischen und arbeitsbezogenen Belangen zur Aufgabe haben. Zu den Begleitenden Diensten gehören ein Psychologe, ein Facharzt als Betriebsarzt und Sozialarbeiter und Sozialpädagogen. Die Aufgaben sind u. a. folgende:
- Psychologische Beratung und Einzelfallhilfen
- Pädagogische Betreuung und soziale Beratung
- Planung und Überprüfung der Förderung jedes einzelnen Mitarbeiters unserer Werkstätten
- Organisation von arbeits-begleitenden Fortbildungen und anderen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit
- Organisation von Bildungsmaßnahmen, die als Bildungsurlaub anerkannt sind
- Begleitung und Unterstützung der Arbeit des Werkstattrates bei der Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten