Anerkannte Werkstätten für
Menschen mit Behinderungen

Unsere Werkstätten sind gemäß § 142 SGB IX anerkannt. Aufgenommen werden können Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden.

Wir bieten in unseren Werkstätten in erster Linie Menschen mit geistiger Behinderung eine Beschäftigung. In unserer Nordsee-Werkstatt halten wir ein spezielles Angebot für Menschen mit seelischen Behinderungen vor. Der Förderbereich ist in der Abteilung Birko-Tidofeld angesiedelt.

Unsere qualitativ hochwertigen Tätigkeitsbereiche sind:
Industriemontagen und Verpackung, Metallbearbeitung, Siebdruck,
Holz- und Kunststoffbearbeitung, Wäscherei und die Gärtnerei Birkenhof mit Eigenproduktion, Floristik, Gartencenter und Garten-und Landschaftsbau.